Gebührensatzung der Musikschule des Zweckverbandes KulturForumSteinfurt in der Neufassung vom 1.1.2019; gültig bis 31.8.2021
Präambel
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes
KulturForumSteinfurt hat am 03.12.2018
aufgrund
– des § 8 Abs. 4 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der
Bekanntmachung vom 1.10.1979 (GV NRW S. 621/SGV NRW 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90),
– des § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.7.1994
(GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90),
– der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969
(GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90),
folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührenpflicht
(1) Der Zweckverband erhebt von den TeilnehmerInnen an den Lehrveranstaltungen der Musikschule Gebühren.
(2) Gebührenschuldner sind die Schüler, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter.
(3) Die Gebührenpflicht entsteht mit Unterrichtsbeginn. Sie endet mit der Entlassung der Schülerin/des Schülers aus der Musikschule. Die Entlassung ist jeweils unter
Einhaltung einer 6-wöchigen Kündigungsfrist zum 30.04., 31.08. bzw. 30.09. und 31.12. möglich. Eine Ausnahme bildet die 2-monatige Probezeit am
Anfang der Unterrichtsaufnahme. Zum Probezeitende kann bei Nichteignung oder falscher Instrumentenwahl eine Kündigung erfolgen.
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen durch die Leitung des KulturForumSteinfurt auf Antrag zugelassen werden.
§ 2 Gebührenberechnung
Es wird unterschieden zwischen
a) Kindern, Schüler_Innen, Studierenden, Auszubildenden, Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder freiwilligem sozialen Jahr (FSJ) und
b) alle nicht unter a) fallenden Personen.
Höhe der Gebühren (in Euro)
1 Hauptfächer Jahresgebühr a/b
– Grundstufenfächer
1.1
Musikalische Früherziehung
1 x wöchentlich 60 Minuten
für 6–8 Teilnehmer 252,00
für 9–13 Teilnehmer 216,00
1.2
Musikalische Früherziehung
1 x wöchentlich 45 Minuten
für 6–12 Teilnehmer 180,00
1.3
Musikalische Grundausbildung
1 x wöchentlich 45 Minuten
für 6–8 Teilnehmer 252,00/302,40
für 9–13 Teilnehmer 216,00/259,20
1.4
Sonstiger Elementarunterricht
1 x wöchentlich 45 Minuten
210,00/252,00
- Instrumental- und Vokalfächer
1.5
Instrumentaler Grundunterricht für 4 und mehr Teilnehmer
1 x wöchentlich 45 Minuten
288,00/345,60
1.6
Instrumentaler Musikschulunterricht
flexibel 1 x wöchentlich von 20 Min. Einzel- bis 60 Min. Gruppenunterricht
523,00/627,60
1.7
Instrumentaler Einzelunterricht
1 x wöchentlich 30 Minuten
719,00/862,80
1.8
Instrumentaler Einzelunterricht
1 x wöchentlich 40 Minuten 958,00/1.149,60
1.9
Instrumentaler Einzelunterricht
1 x wöchentlich 60 Minuten 1.437,00/1.724,40
2 Ergänzungsfächer Jahresgebühr a/b
2.1
Vokalklassen, Instrumentalklassen,
Orchester, Kammermusik
1x wöchentlich 45/90 Minuten teilweise unterrichtsbegleitend nach Empfehlung der Lehrkräfte
3 Nebenfächer Jahresgebühr a/b
3.1
Musiklehre und Theorie
1 x wöchentlich 45 Minuten nach Umfang
4 Sonderfächer/Zusatzfächer Jahresgebühr a/b
4.1
Ballett
1 x wöchentlich 45 Minuten 240,00/288,00
4.2
Ballett
1 x wöchentlich 60 Minuten 318,00/381,60
4.3
Ballett
1 x wöchentlich 75 Minuten 399,00/478,80
4.4
Ballett
1 x wöchentlich 90 Minuten 480,00/576,00
4.5
Ensemble/Band/Orchester
1 x wöchentlich 45 Minuten 239,40/287,28
4.6
Musische Kurse
Kursgebühr nach Kursdauer und Teilnehmerzahl
5 Weitere Angebote Jahresgebühr a/b
5.1
Projekte, Kurse,Vorträge
je Unterrichtseinheit (45 Min.) 2,60
Im Übrigen werden Kursgebühren zur Deckung der
Kosten durch die Leitung des KulturForumSteinfurt
festgesetzt.
6 Mietinstrumente Jahresgebühr a/b
102,00/122,40
Ferienzeiten
Die Gebühren werden auch für die Ferienzeit erhoben.
§ 3 Gebührenermäßigung
(1) Teilnehmerermäßigung
Bei Teilnahme mehrerer Mitglieder einer Familie am Hauptfachunterricht der Musikschule ermäßigen sich ab dem 2. Mitglied die Gebühren nach § 2 Abs. 1 und 2 für das erste Hauptfach wie folgt:
- bei 2 Mitgliedern für das 2. Mitglied
um 8 %
- bei 3 Mitgliedern für das 2. und
3. Mitglied um 17 %
- bei 4 Mitgliedern für das 2., 3., 4.
und jedes weitere Mitgliedum 30 %
(2) Gebührenermäßigung
Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende (ALGII) oder vergleichbare soziale Leistungen beziehen, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 25 % auf die Unterrichtsgebühren eines Faches nach § 2, Ziffern 1.1 bis 1.6. Über die ermäßigte Teilnahme an den Unterrichten Ziffern 1.7 bis 1.9 entscheidet die Leitung des KulturForumSteinfurt. In besonderen Fällen, z. B. bei offenbarer Härte oder bei herausragenden Leistungen, können Ausnahmen zur Gebührenordnung zugelassen werden. Über entsprechende Anträge entscheidet die Leitung des KulturForumSteinfurt.
(3) Unterrichtsausfall
Die Musikschule des KulturForumSteinfurt garantiert bei ununterbrochener Anmeldung in einem Schuljahr dafür, dass in diesem Zeitraum mindestens 35 Unterrichtsstunden erteilt werden. Bei Beendigung oder Aufnahme des Unterrichts im laufenden Schuljahr gilt die Garantiestundenzahl nicht. Wird diese Zahl aus Gründen unterschritten, welche die Musikschule zu vertreten hat - z. B. Erkrankung der Lehrkraft - wird auf entsprechenden Antrag am Ende des Schuljahres jeweils 1/35 der Jahresgebühr für jede Stunde erstattet, um welche die Garantiestundenzahl unterschritten wurde. Nicht als Ausfallstunden zählen die Stunden, die z. B. wegen Klassen- oder Fachbereichsvorspielen ausfallen. Die Erkrankung eines Schülers wirkt sich ebenfalls nicht auf die Zahlung der Unterrichtsgebühren aus. Über begründete Ausnahmefälle und Beurlaubungen entscheidet die Leitung des KulturForumSteinfurt auf schriftlichen Antrag. Bei Unterrichtsausfall infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Anordnungen der Schulbehörde bzw. des Gesundheitsamtes ist eine Gebührenerstattung ausgeschlossen.
§ 4 Fälligkeit der Gebühren
Die Gebühren werden jeweils im Voraus zum 1. eines Monats fällig. Zahlungsverzug kann zum Unterrichtsauschluss führen.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.
Die Gebührensatzung vom 01.01.2017 tritt mit
Wirkung vom 31.12.2018 außer Kraft.
Die hier veröffentliche aktualisierte Fassung ist gültig ab 01.01.2020.